Tempore contractus inter emptorem et venditorem habitam conventionem integram servari, si ab ea posteriore non recedatur pacto, certum est.
von emma.955 am 27.09.2017
Es ist gewiss, dass eine zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Käufer und Verkäufer getroffene Vereinbarung vollständig gültig bleibt, es sei denn, sie wird durch eine spätere Vereinbarung modifiziert.
von stefanie.k am 24.11.2020
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt die vollständige Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer als zu wahren, sofern nicht durch einen späteren Vertrag davon abgewichen wird, als gewiss.