Sed si se subtrahat, ut iure dominii eandem rem retineat, denuntiationis et obsignationis depositionisque remedio contra fraudem potes iuri tuo consulere.
von leander862 am 17.11.2017
Sollte er sich jedoch zurückziehen, so dass er kraft des Eigentumsrechts dieselbe Sache zurückbehalten will, kannst du dein Recht gegen Betrug mittels des Rechtsbehelfs der Benachrichtigung, Versiegelung und Hinterlegung schützen.
von kevin.962 am 18.11.2021
Sollte er jedoch versuchen, sich zurückzuziehen, um die Immobilie für sich selbst zu behalten, können Sie Ihre rechtlichen Ansprüche gegen Betrug schützen, indem Sie ihn formell in Kenntnis setzen, die Dokumente versiegeln und diese in Verwahrung geben.