Si a te comparavit is cuius meministi et convenit, ut, si intra certum tempus soluta fuerit data quantitas, sit res inempta, remitti hanc conventionem rescripto nostro non iure petis.
von anna.922 am 25.07.2022
Wenn derjenige, dessen Sie erwähnt haben, von Ihnen gekauft hat und vereinbart wurde, dass die Sache als nicht gekauft gelten soll, wenn der vereinbarte Betrag innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird, begehren Sie zu Unrecht durch unsere Verfügung, diese Vereinbarung aufzuheben.
von jann.a am 27.12.2020
Wenn die Person, die Sie erwähnt haben, etwas von Ihnen mit der Vereinbarung gekauft hat, dass der Verkauf ungültig sein würde, wenn ein bestimmter Geldbetrag innerhalb einer festgelegten Zeitspanne gezahlt würde, haben Sie kein rechtliches Recht, uns aufzufordern, diese Vereinbarung per kaiserlichem Erlass zu annullieren.