Venditi actionem ad recipiendum residuum pretium intendere adversario tuo poteris.
von giulia939 am 14.06.2022
Die Verkaufsklage zur Erhebung des restlichen Kaufpreises können Sie gegen Ihren Gegner einreichen.
von jan957 am 13.05.2014
Sie können gegen Ihren Gegner eine Rechtsklage einreichen, um den ausstehenden Restbetrag des Kaufpreises zurückzufordern.