Nam si oblato pretio rescindere venditionem facile permittatur, eveniet, ut et si quid vos laboribus vestris a fisco nostro vel a privato comparaveritis, eadem lege conveniamini, quam vobis tribui postulatis.
von sam.x am 22.02.2015
Denn wenn wir zulassen, dass Verkäufe allein durch Geldangebot leicht rückgängig gemacht werden können, dann könnte selbst das, was Sie durch Ihre eigene Arbeit rechtmäßig erworben haben, sei es vom Staatsschatz oder von Privatpersonen, nach dem gleichen Rechtsprinzip von Ihnen genommen werden, das Sie jetzt einfordern.
von vivienne.d am 18.05.2019
Denn wenn es leicht gestattet würde, einen Verkauf nach Angebotsstellung rückgängig zu machen, würde es sich ereignen, dass selbst dann, wenn Sie etwas durch Ihre Mühen von unserem Fiskus oder von einer Privatperson erworben hätten, Sie nach demselben Gesetz verklagt werden könnten, das Sie für sich in Anspruch zu nehmen begehren.