Quod si quis, dum solo commonitorio suffragio nititur, bona duxerit occupanda, reus temeritatis ac violentiae retinebitur atque in statum pristinum possessio reducetur, eo a petitione excluso, qui non dubitavit invadere, quod petere debuisset.
von alessio.z am 01.12.2021
Wenn jemand versucht, Eigentum zu beschlagnahmen, während er nur eine formelle Warnmeldung besitzt, wird er der leichtfertigen und gewaltsamen Handlung für schuldig erklärt, und das Eigentum wird in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Darüber hinaus verliert derjenige, der nicht zögerte, mit Gewalt zu nehmen, was er ordnungsgemäß auf rechtlichem Wege hätte beanspruchen sollen, sein Recht, irgendeinen Anspruch darauf zu stellen.
von pia.c am 08.06.2013
Wenn jedoch jemand, der sich nur auf einen bloßen Warnhinweis stützt, die Güter für beschlagnahmbar gehalten hat, wird er der Rücksichtslosigkeit und Gewalt für schuldig erklärt, und der Besitz wird in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt, wobei derjenige von seiner Forderung ausgeschlossen wird, der nicht zögerte, das zu besetzen, was er hätte beantragen sollen.