Sed quia gravis haec videtur iniuria, quae inani honestatis colore velatur, ut homines de rebus suis facere aliquid cogantur inviti, superiore lege cassata unusquisque suo arbitratu quaerere vel probare possit emptorem, nisi lex specialiter quasdam personas hoc facere prohibuerit.
von miriam838 am 01.10.2013
Weil jedoch diese Verletzung schwerwiegend erscheint, die von einer leeren Farbe der Ehrenhaftigkeit verhüllt wird, so dass Menschen bezüglich ihrer Angelegenheiten gezwungen sind, etwas unwillig zu tun, nachdem das übergeordnete Gesetz aufgehoben wurde, kann jeder nach seinem eigenen Urteil einen Käufer suchen oder gutheißen, es sei denn, das Gesetz hätte bestimmte Personen ausdrücklich daran gehindert.
von adrian.o am 12.05.2020
Jedoch erscheint dieses Unrecht, das sich unter dem leeren Deckmantel der Ehrenhaftigkeit verbirgt und Menschen zwingt, ungewollte Handlungen bezüglich ihres Eigentums vorzunehmen, so schwerwiegend, dass das vorherige Gesetz aufgehoben wurde. Nunmehr kann jeder nach eigenem Ermessen einen Käufer wählen oder bestätigen, es sei denn, bestimmte Personen seien gesetzlich von dieser Handlung ausgeschlossen.