Nec enim licet in continenti facta paenitentiae contestatio consensu finita rescindit.
von evelyn.n am 19.11.2024
Eine unmittelbare Erklärung des Bedauerns kann das bereits Vereinbarte nicht rückgängig machen.
von ole.d am 12.06.2017
Es ist nicht zulässig, dass eine unmittelbar gemachte Reue-Erklärung Dinge, die durch Konsens festgelegt wurden, rückgängig macht.