Si ancillam ex emptione sibi quaesitam mater tua donatione a secundo marito postea se simulavit accepisse, tituli falsi figmentum dominium ei duplicare vel auferre non potuit.
von leonard.s am 03.10.2020
Wenn deine Mutter eine durch Kauf erworbene Sklavin später so darstellte, als hätte sie diese als Schenkung von ihrem zweiten Ehemann erhalten, konnte das Konstrukt eines falschen Titels ihr Eigentumsrecht weder verdoppeln noch entziehen.
von emmanuel821 am 02.09.2014
Wenn deine Mutter eine Sklavin gekauft und anschließend vorgetäuscht hat, sie habe diese als Geschenk von ihrem zweiten Ehemann erhalten, konnte diese falsche Behauptung weder ihr eine doppelte Eigentumsrechte verschaffen noch ihre bestehenden Eigentumsrechte aufheben.