Sane si in possessionem rei sub specie venditionis causa donationis, ut te aleret, induxisti, sicut donatio perfecta facile rescindi non potest, ita legi, quam tuis rebus donans dixisti, parere convenit.
von emilie.l am 26.07.2013
Wenn du den Besitz einer Sache unter dem Schein eines Verkaufs tatsächlich als Schenkung übertragen hast, mit der Bedingung, dass derjenige dich versorgen soll, dann gilt: Wie eine vollzogene Schenkung nicht leicht rückgängig gemacht werden kann, so muss auch derjenige die Bedingungen einhalten, die du bei der Eigentumsübertragung festgelegt hast.
von niko.e am 03.12.2015
Wenn du jemanden in den Besitz einer Sache unter dem Schein eines Verkaufs zur Schenkung geführt hast, damit er dich unterhalten kann, so wie eine vollzogene Schenkung nicht leicht rückgängig gemacht werden kann, so ziemt es sich, der Bedingung nachzukommen, die du bei der Schenkung deines Eigentums festgelegt hast.