Voluntates etenim legitime contrahentium omnimodo conservandae sunt.
von can901 am 05.04.2015
Die Wünsche der Vertragsparteien müssen stets vollständig respektiert werden.
von tim966 am 15.11.2015
Die Willenserkärungen derjenigen, die rechtmäßig Verträge schließen, müssen in jeder Hinsicht gewahrt werden.