Sane quia pretium a te solo numeratum et sollemnibus pensitationibus cessante socio satisfactum esse dicis, iudicio societatis id quod eo nomine praestari oportuerit consequeris.
von melina.h am 24.08.2020
Da Sie angeben, dass Sie allein den Beitrag geleistet und die regelmäßigen Zahlungen fortgeführt haben, während Ihr Partner untätig blieb, können Sie durch eine Gesellschaftsklage das zurückfordern, was hätte beigetragen werden müssen.
von aalyah.978 am 16.10.2023
Da du behauptest, den Preis allein gezahlt und die formellen Zahlungen in Abwesenheit deines Partners geleistet zu haben, wirst du durch das Gesellschaftsverfahren das erlangen, was in dieser Hinsicht hätte geleistet werden sollen.