Per diversas interpellationes ad nos factas comperimus quosdam alienis rebus fortunisque inhiantes cessiones aliis competentium actionum in semet exponi properare hocque modo diversas personas litigiorum, vexationibus adficere, cum certum sit pro indubitatis obligationibus eos magis, quibus antea suppetebant, sua vindicare quam ad alios ea transferre velle.
von anna.9875 am 28.02.2016
Durch verschiedene an uns gerichtete Eingaben haben wir festgestellt, dass einige Menschen, die nach fremdem Besitz und Vermögen trachten, eilig das Recht an rechtlichen Ansprüchen Dritter an sich zu bringen suchen. Sie tun dies, um verschiedene Personen mit Rechtsstreitigkeiten zu belästigen, obwohl es offensichtlich ist, dass bei eindeutigen Schuldforderungen die ursprünglichen Rechtsinhaber ihre Ansprüche lieber selbst verfolgen würden, als sie an andere zu übertragen.
von peter.b am 05.09.2016
Durch verschiedene an uns gerichtete Anrufe haben wir erfahren, dass gewisse Personen, die nach den Besitztümern und Vermögenswerten anderer gieren, eilig Rechtsansprüche, die anderen zustehen, auf sich selbst übertragen lassen und auf diese Weise verschiedene Personen mit den Belästigungen von Rechtsstreitigkeiten überziehen, obwohl es gewiss ist, dass diejenigen, denen die Ansprüche zuvor gehörten, es vorziehen, ihre eigenen Rechte geltend zu machen, anstatt sie an andere zu übertragen.