Aliena vero negotia exacto officio geruntur nec quicquam in eorum administratione neglectum ac declinatum culpa vacuum est.
von ronja.a am 14.06.2018
Bei der Führung fremder Angelegenheiten muss man seine Pflicht vollständig erfüllen, und jede Nachlässigkeit oder Vermeidung bei der Verwaltung dieser Geschäfte kann nicht entschuldigt werden.
von maria859 am 21.08.2019
Fremde Angelegenheiten werden mit erfüllter Pflicht geführt, und nichts in deren Verwaltung, was vernachlässigt und umgangen wird, bleibt frei von Schuld.