Ad comparandas merces data pecunia, qui mandatum suscepit, fide rupta quanti interest mandatoris tenetur.
von niko.956 am 17.06.2018
Für den Warenkauf, nachdem Geld übergeben wurde, haftet derjenige, der den Auftrag übernommen hat, bei Vertrauensbruch in Höhe des Interesses des Auftraggebers.
von mark.953 am 20.08.2015
Eine Person, die Geld erhält, um Waren im Auftrag einer anderen Person zu erwerben, haftet für Schäden in Höhe der Verluste des Auftraggebers, wenn sie dieses Vertrauen verletzt.