Si is, qui depositam a te pecuniam accepit, eam suo nomine vel cuiuslibet alterius mutuo dedit, tam ipsum de implenda suscepta fide quam eius successores teneri tibi certissimum est.
von andrea.g am 17.01.2022
Wenn jemand Geld, das Sie hinterlegt haben, erhält und dieses dann entweder in eigenem Namen oder im Namen einer anderen Person verleiht, sind sowohl diese Person als auch deren Erben Ihnen gegenüber rechtlich eindeutig verpflichtet, dieses Vertrauensverhältnis zu erfüllen.
von phillipp.841 am 15.11.2017
Wenn derjenige, der von dir hinterlegtes Geld erhalten hat, dieses in seinem eigenen Namen oder dem einer anderen Person als Darlehen gegeben hat, steht es außer Zweifel, dass sowohl er selbst hinsichtlich der Erfüllung des übernommenen Vertrauens als auch seine Rechtsnachfolger dir gegenüber verpflichtet sind.