Propter instrumenta quidem, quae te deposuisse cum adversario tuo dicis, ut residua pecunia quae ex conductione debebatur dissoluta ea reciperes, si id quod placuerat implesti, sequestrem potes convenire.
von lara8876 am 08.10.2019
Sie können gegen den Treuhänder rechtliche Schritte einleiten, um die Dokumente zurückzuerlangen, die Sie angeblich bei Ihrem Gegner hinterlegt haben und die Ihnen nach Zahlung der ausstehenden Miete hätten zurückgegeben werden sollen, vorausgesetzt, Sie haben Ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung vollständig erfüllt.
von tony.t am 28.03.2015
Bezüglich der Dokumente, die Sie angeblich bei Ihrem Gegner hinterlegt haben, um sie zurückzuerlangen, sobald die restliche aus dem Pachtvertrag geschuldete Summe bezahlt wurde, können Sie den Treuhänder verklagen, wenn Sie das Vereinbarte erfüllt haben.