Non enim duae sunt actiones alia sortis alia usurarum, sed una, ex qua condemnatione facta iterata actio rei iudicatae exceptione repellitur.
von mathea.r am 10.11.2021
Es gibt nicht zwei getrennte Rechtsansprüche, einen für die Hauptforderung und einen für die Zinsen, sondern einen einzigen Anspruch, und sobald ein Urteil darüber ergangen ist, wird eine wiederholte Klage durch die Einrede der Rechtskraft verhindert.