Quamvis autem haec reddita non fuerint, tamen adversus eum a quo fundum conduxeras, si omne quod ex hoc contractu debebatur reddidisti, ipsis solutionibus tutus es.
von mila862 am 15.02.2021
Auch wenn diese Gegenstände nicht zurückgegeben wurden, sind Sie durch Ihre Zahlungen weiterhin geschützt, sofern Sie alles gemäß dem Vertrag geschuldete beglichen haben.
von lilly906 am 17.08.2018
Obwohl diese Dinge möglicherweise nicht zurückgegeben wurden, sind Sie dennoch gegenüber demjenigen, von dem Sie das Land gepachtet hatten, durch die Zahlungen selbst geschützt, wenn Sie alles, was aus diesem Vertrag geschuldet wurde, zurückgezahlt haben.