Si adversarius tuus non cum marito tuo, sed tecum negotium gessit, reliqua conductionis, quae dicis esse contracta, obtentu eiusmodi obligationum non potes recusare.
von yanis826 am 17.11.2013
Wenn Ihr Gegner das Geschäft nicht mit Ihrem Ehemann, sondern direkt mit Ihnen abgeschlossen hat, können Sie die verbleibenden Zahlungen der Pacht, die Sie als vertraglich vereinbart bezeichnen, unter dem Vorwand solcher Verpflichtungen nicht verweigern.
von kristine.s am 09.12.2022
Wenn Ihr Gegner das Geschäft mit Ihnen und nicht mit Ihrem Ehemann abgeschlossen hat, können Sie die Zahlung der noch offenen Miete, die nach Ihrer Aussage vereinbart wurde, nicht mit der Begründung verweigern, diese Verpflichtungen würden Sie nicht betreffen.