Enimvero si, cum eosdem fundos non tibi, sed marito tuo locaret, personam tuam ut idoneam secutus est, beneficio amplissimi ordinis, quod est factum de intercessionibus feminarum, te tueri potes.
von lilia9966 am 22.12.2014
Wenn der Vermieter Sie als vertrauenswürdige Person betrachtete, als er die Immobilien eher an Ihren Ehemann als direkt an Sie vermietete, können Sie sich auf den Senatsbeschluss über finanzielle Interventionen von Frauen berufen.
von Mourice am 21.02.2021
Fürwahr, wenn er dieselben Ländereien nicht dir, sondern deinem Ehemann verpachtete und dabei deine Person als geeignet betrachtete, kannst du dich kraft des Beschlusses der höchsten Ordnung, der bezüglich der Interventionen von Frauen getroffen wurde, selbst schützen.