Etiam constante matrimonio ius hypothecarum seu pignorum marito remitti posse exploarati iuris est.
von friedrich.8858 am 14.02.2014
Es ist rechtlich anerkannt, dass ein Ehemann selbst während der bestehenden Ehe auf seine Sicherungsrechte und Pfandrechte verzichten kann.
von lio.i am 11.05.2016
Selbst während einer bestehenden Ehe ist das Recht der Hypotheken oder Pfandrechte, durch den Ehemann aufgelöst werden zu können, ein anerkannter Rechtsgrundsatz.