Si dotare filiam volens genero res tuas obligasti, pertinere ad te beneficium senatus consulti falso putas:
von phillip.n am 02.02.2021
Wenn du, in dem Wunsch, deiner Tochter eine Mitgift zu geben, deinem Schwiegersohn dein Vermögen verpfändet hast, wähnst du fälschlicherweise, dass dir der Vorteil des Senatsbeschlusses zusteht:
von marlen9825 am 16.03.2014
Wenn du deine Güter deinem Schwiegersohn verpfändet hast, um deine Tochter auszustatten, irrst du fälschlicherweise, wenn du glaubst, dass der Schutz des Senatsbeschlusses auf dich zutrifft: