Idque beneficium senatus consulti et in aliis publicis iudiciis servatum est.
von jessica.x am 12.05.2016
Diese Vergünstigung, die durch Senatsbeschluss gewährt wurde, ist auch in anderen öffentlichen Gerichtsverfahren aufrechterhalten worden.
von ida.833 am 14.04.2017
Und dieser Vorteil des Senatsbeschlusses ist auch in anderen öffentlichen Gerichtsverfahren beibehalten worden.