Frustra senatus consulti exceptione, quod de intercessionibus feminarum factum est, uti temptasti, quoniam principaliter ipsa debitrix fuisti.
von dennis.t am 25.05.2014
Vergeblich versuchtest du, dich auf den Senatsbeschluss zu berufen, der bezüglich der Bürgschaften von Frauen erlassen wurde, da du selbst hauptsächlich die Schuldnerin warst.
von noel.v am 28.06.2015
Du hast vergeblich versucht, dich auf den Schutz des Senatsbeschlusses über Frauengarantien zu berufen, da du selbst eigentlich der Hauptschuldner warst.