Eius enim senatus consulti exceptio tunc mulieri datur, cum principaliter ipsa nihil debet, sed pro alio debitore apud creditorem eius intercessit:
von zoe.956 am 14.11.2019
Eine Frau kann diesen Senatsbeschluss als Rechtsverteidigung nutzen, wenn sie selbst nichts direkt schuldet, sondern stattdessen als Bürge für die Schuld einer anderen Person gegenüber deren Gläubiger aufgetreten ist:
von jasmin.l am 05.11.2018
Von diesem Senatsbeschluss wird einer Frau dann eine Ausnahme gewährt, wenn sie selbst ursprünglich nichts schuldet, sondern für einen anderen Schuldner bei dessen Gläubiger als Bürge eingetreten ist: