Sed si finitum est iudicium sententia, quamvis minoris condemnatio facta est non adiectis usuris, nec provocatio secuta est, finita retractanda non sunt:
von niklas.h am 05.08.2019
Wenn jedoch ein Rechtsstreit durch ein Urteil abgeschlossen wurde, obwohl eine Verurteilung zu einem geringeren Betrag erfolgte, ohne Zinsen hinzuzufügen, und keine Berufung erfolgt ist, dürfen abgeschlossene Angelegenheiten nicht neu verhandelt werden:
von constantin.8945 am 24.11.2020
Wenn ein Fall mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen wurde, auch wenn das Urteil einen geringeren Betrag ohne Zinsen umfasst und keine Berufung eingelegt wurde, kann die Angelegenheit nicht wieder aufgerollt werden: