Sane si iussu patris datum mutuum probetur, nec in quos usus versa sit pecunia disquiri necesse est et perpetua in patrem etiam mortuo filio actio est.
von helen.e am 23.09.2024
Wenn fürwahr ein Darlehen nachweislich auf Anweisung des Vaters gegeben wurde, ist es nicht erforderlich zu untersuchen, zu welchen Zwecken das Geld verwendet wurde, und die Klage gegen den Vater bleibt selbst nach dem Tod des Sohnes uneingeschränkt bestehen.
von carlotta8968 am 15.12.2018
Wird nachgewiesen, dass ein Darlehen auf Anweisung des Vaters gegeben wurde, ist es nicht erforderlich zu untersuchen, wofür das Geld verwendet wurde, und das Recht, rechtliche Schritte gegen den Vater einzuleiten, besteht unbegrenzt, selbst nach dem Tod des Sohnes.