Quod si ea actio locum non habet, si quid in rem tuam versum probabitur, actione in eam rem proposita cogeris exsolvere.
von fiona.f am 09.04.2023
Sollte jedoch dieses Rechtsmittel nicht verfügbar sein und kann nachgewiesen werden, dass Ihnen etwas zum Vorteil gereicht ist, werden Sie gezwungen sein, bei Erhebung einer Klage in dieser Angelegenheit zu zahlen.
von tim.y am 18.08.2017
Sollte jedoch diese Handlung nicht stattfinden, und es wird nachgewiesen, dass etwas in Ihr Eigentum umgewandelt wurde, wobei eine Klage in dieser Angelegenheit eingereicht wurde, werden Sie zur Zahlung gezwungen.