Licet enim una est actio qua de peculio deque eo quod in rem domini versum sit, agitur, tamen duas habet condemnationes.
von rebekka845 am 02.05.2020
Denn obwohl es eine Klage gibt, mit der sowohl über das Peculium als auch über das, was zum Nutzen des Herrn verwendet wurde, verhandelt wird, hat sie dennoch zwei Verurteilungen.
von jette.b am 03.01.2019
Obwohl es sich um eine einzige Rechtshandlung handelt, die sowohl das Eigentum des Sklaven als auch das zum Vorteil des Herrn Umgewandelte betrifft, führt sie dennoch zu zwei getrennten Urteilen.