Sed si culpae reus deprehenditur vel non probat manifestis rationibus se perdidisse, quanti debitoris interest condemnari debet.
von eveline.878 am 25.11.2018
Wird er jedoch der Schuld überführt oder kann er nicht durch offensichtliche Gründe nachweisen, dass er es verloren hat, so muss er in Höhe des Interesses des Schuldners verurteilt werden.
von niels.939 am 10.01.2021
Wird jedoch jemand schuldhaft befunden oder kann nicht mit eindeutigen Beweisen nachweisen, dass er etwas verloren hat, muss er eine Entschädigung in Höhe des Schadens des des Gläubigers zahlen.