Si creditor sine vitio suo argentum pignori datum perdidit restituere id non cogitur:
von annabell.d am 22.10.2020
Wenn ein Gläubiger das als Pfand gegebene Silber ohne eigenes Verschulden verliert, ist er nicht verpflichtet, es zu erstatten:
von catharina955 am 20.09.2016
Wenn ein Gläubiger Geld, das als Sicherheit hinterlegt wurde, ohne eigenes Verschulden verliert, ist er nicht verpflichtet, es zurückzuzahlen.