Quod ex operis ancillae vel ex pensionibus domus, quam pignori detineri dicis, perceptum est, debiti quantitatem relevabit.
von ella8986 am 23.11.2018
Was aus den Arbeiten der Magd oder aus den Zahlungen des Hauses, welche du als verpfändet bezeichnest, vereinnahmt wurde, wird die Höhe der Schuld mindern.
von ayla854 am 14.06.2019
Jedes Einkommen, das aus der Arbeit der Dienstmagd oder aus den Mieteinnahmen des Hauses, das Sie als Sicherheit angeben, erzielt wurde, wird die Höhe der Schuld verringern.