Sed et si liquidis probationibus datione vel promissione pecuniarum eos corruptos esse ostenderit, eam etiam adlegationem integram ei servari praecipimus.
von jessica8879 am 07.02.2019
Wenn er durch eindeutige Beweise nachweist, dass sie durch Geld-Gabe oder Geld-Versprechen korrumpiert wurden, so verfügen wir auch, dass dieser Anspruch für ihn unversehrt erhalten bleibt.
von diana901 am 24.11.2024
Selbst wenn er durch eindeutige Beweise durch Geldgabe oder Geldversprechen nachgewiesen hat, dass sie bestochen wurden, befehlen wir, dass diese Anschuldigung für ihn unversehrt erhalten bleibt.