Non adimenda scilicet ei licentia ex ipsis depositionibus testimonium eorum arguere.
von Svea am 14.02.2016
Sie dürfen ihnen nicht das Recht verwehren, ihre eigenen Zeugenaussagen in Frage zu stellen.
von rafael.u am 28.08.2021
Ihm/ihr darf keinesfalls die Erlaubnis entzogen werden, aus den Depositionen selbst deren Zeugnis zu widerlegen.