Unde adito iudice competenti probare te oportet contra tuam voluntatem hunc fundum instrumento adversarium tuum sibi adscribi laborasse, ut secundum tenorem rescripti nostri possis consequi sententiam.
von antonia947 am 21.11.2024
Daher müssen Sie vor dem zuständigen Gericht nachweisen, dass Ihr Gegner versucht hat, diese Liegenschaft mittels Dokumentation entgegen Ihrem Willen für sich selbst zu registrieren, um gemäß unserer schriftlichen Verfügung ein Urteil zu erwirken.
von mats.h am 11.07.2024
Daher ist es erforderlich, dass Sie beim zuständigen Richter nachweisen, dass Ihr Gegner gegen Ihren Willen versucht hat, dieses Grundstück für sich urkundlich eintragen zu lassen, damit Sie gemäß dem Wortlaut unseres Reskripts ein Urteil erlangen können.