Exceptionem dilatoriam opponi quidem initio, probari vero, postquam actor monstraverit quod adseverat, oportet.
von flora954 am 08.02.2020
Eine Verzögerungseinrede muss zu Beginn des Verfahrens vorgebracht werden, muss jedoch erst nach dem Beweis des Klägers bewiesen werden.
von Klara am 26.07.2023
Eine Verzögerungseinrede kann zwar zu Beginn erhoben werden, muss jedoch erst nach dem Beweis des Klägers über seine Behauptung bewiesen werden.