Si in possessione libertatis constituta es, cum in status etiam quaestione actor rei forum sequi debeat, ibi causam liberalem agi oportet, ubi consistit quae ancilla dicitur, licet senatoria dignitate actor decoretur.
von melisa.952 am 20.05.2016
Wenn du in den Besitz der Freiheit gesetzt worden bist, da in einer Statusfrage der Kläger dem Gerichtsstand des Beklagten folgen muss, soll der Rechtsstreit um die Freiheit dort verhandelt werden, wo diejenige, die als Sklavin bezeichnet wird, ihren Wohnsitz hat, auch wenn der Kläger mit senatorischer Würde geschmückt ist.
von ilyas921 am 13.10.2019
Wenn du als freie Person gelebt hast, muss in Verfahren über den persönlichen Status der Kläger das Gericht des Beklagten aufsuchen, und der Freiheitsprozess muss dort verhandelt werden, wo die als Sklavin bezeichnete Frau lebt, selbst wenn der Kläger senatorischen Rang besitzt.