Si de possessione servitutis emptionis instrumentis subtractis in libertatem proclamat eutychia, cum petitori probationis onus incumbat, intentione sua defecta his iuvari minime potest.
von fynia.973 am 28.04.2022
Wenn Eutychia, nachdem die Dokumente zum Erwerb der Knechtschaft entfernt wurden, ihre Freiheit proklamiert, liegt ihr Anspruch mangelhaft vor und kann sie aufgrund der Beweislast, die dem Antragsteller obliegt, in keiner Weise Unterstützung finden.
von bruno.824 am 16.01.2015
Wenn Eutychia ihre Freiheit beansprucht, nachdem die Dokumente, die ihren Verkauf in die Sklaverei beweisen, verschwunden sind, kann sie aus dieser Situation keinen Nutzen ziehen, da die Beweislast bei ihr als Antragstellerin liegt und ihr Anspruch keine unterstützenden Beweise aufweist.