Sed ne hac occasione accepta domini minime concedant emphyteutas suos accipere pretia meliorationum quae invenerint, sed eos deludant et ex hoc commodum emphyteutae depereat, disponimus attestationem domino transmitti et praedicere, quantum pretium ab alio re vera accipit.
von maximilian.q am 29.09.2024
Damit jedoch nicht bei dieser Gelegenheit die Herren ihren Erbbauberechtigten am wenigsten gestatten, die Preise für Verbesserungen zu erhalten, die sie vorgenommen haben, sondern sie täuschen und dadurch der Nutzen des Erbbauberechtigten zugrunde gehe, verordnen wir, dass eine Bescheinigung an den Herrn übermittelt und erklärt wird, wie viel Preis er tatsächlich von einem anderen erhält.
von larissa.t am 25.04.2016
Um zu verhindern, dass Vermieter diese Situation ausnutzen, indem sie ihren Mietern eine faire Vergütung für vorgenommene Verbesserungen verweigern oder sie täuschen und dadurch den Mieter um seine Vorteile bringen, fordern wir, dass eine formelle Mitteilung an den Vermieter gesandt wird, in der der tatsächlich von einer anderen Partei angebotene Preis erklärt wird.