Et quod p ost huiusmodi conductionem, quam penitus interdiximus, a publico susceperint, et hoc sine aliqua mora vel procrastinatione reddere compellantur.
von felicitas.h am 22.06.2013
Und sie müssen unverzüglich und ohne jegliche Verzögerung alles zurückgeben, was sie aus öffentlichen Mitteln erhalten haben, nachdem sie eine Anstellung vorgenommen haben, die wir ausdrücklich untersagt haben.
von aliya.8896 am 15.05.2022
Und dasjenige, was sie nach einer derartigen Anstellung, dei wir vollständig untersagt haben, von der Öffentlichkeit erhalten haben, das sollen sie ohne jegliche Verzögerung oder Aufschub zurückzugeben gezwungen sein.