Eodem scilicet exsecutore necessitatem partibus per ordinarium iudicem et omne civile auxilium imponente et arbitros eligere et apud eos venire et sic lite apparente, quasi arbitri fuerint ab imper iali culmine delegati.
von lillie945 am 16.03.2022
Derselbe Beamte wird durch den ordentlichen Richter und alle verfügbaren zivilen Mittel sicherstellen, dass die Parteien Schiedsrichter auswählen und vor diesen erscheinen, und wenn der Fall beginnt, werden diese Schiedsrichter so handeln, als wären sie direkt von kaiserlicher Autorität ernannt worden.
von nur9835 am 23.02.2021
Mit dem gleichen Vollstrecker, der den Parteien durch den ordentlichen Richter und alle zivilen Hilfen tatsächlich die Notwendigkeit auferlegt, Schiedsrichter zu wählen und vor ihnen zu erscheinen, und so die Streitigkeit erscheinend, als wären die Schiedsrichter vom kaiserlichen Gipfel delegiert worden.