Si vi fluminis reliquiae filii tui continguntur vel alia iusta et necessaria causa intervenit, aestimatione rectoris provinciae transferre eas in alium locum poteris.
von conor973 am 12.07.2014
Wenn die Überreste deines Sohnes durch Flutgewalt berührt werden oder eine andere gerechte und notwendige Ursache eintritt, kannst du sie nach Einschätzung des Provinzvorstehers an einen anderen Ort übertragen.
von leonie.a am 27.05.2024
Wenn die Überreste deines Sohnes durch Überschwemmungen betroffen sind oder ein anderer triftiger und notwendiger Grund vorliegt, kannst du sie mit Genehmigung des Provinzgouverneurs an einen anderen Ort verlegen.