Similiter provideant iudices, ut a blasphemiis et periuriis, quae ipsorum inhibitionibus debent comprimi, omnes penitus conquiescant.
von fabienne.866 am 12.02.2021
Ebenso sollen die Richter dafür sorgen, dass alle von Lästerungen und Meineid, die durch ihre Verbote unterdrückt werden sollten, vollständig Abstand nehmen.
von aliya9972 am 25.03.2017
Gleichermaßen sollten Richter darauf achten, dass alle vollständig von Blasphemie und Meineid Abstand nehmen, welche durch ihre Verbote eingedämmt werden sollen.