Si autem noluerit recipere is qui dedit, procurator noster hoc inquirat et in opus publicum convertat.
von conrat.p am 11.09.2022
Sollte jedoch derjenige, der es gegeben hat, nicht bereit sein, es anzunehmen, so soll unser Verwalter dies untersuchen und es in ein öffentliches Werk umwandeln.
von max.9859 am 11.04.2023
Wenn jedoch der Spender bereit ist, es nicht zurückzunehmen, wird unser Beamter die Angelegenheit untersuchen und für öffentliche Zwecke verwenden.