Itaque etsi postea mutata voluntate procuratorem esse noluerit, tamen iudicium, quo quasi procurator expertus est, iudex ratum habere debebit.
von franz862 am 10.05.2018
Selbst wenn er später seine Meinung änderte und nicht mehr als Rechtsvertreter fungieren wollte, muss der Richter das Urteil, in dem er als Vertreter aufgetreten ist, dennoch als rechtsgültig betrachten.