Itaque etsi postea mutata voluntate procuratorem esse noluerit, tamen iudicium, quo quasi procurator expertus est, iudex ratum habere debebit.
von franz862 am 10.05.2018
Selbst wenn er später seine Meinung änderte und nicht mehr als Rechtsvertreter fungieren wollte, muss der Richter das Urteil, in dem er als Vertreter aufgetreten ist, dennoch als rechtsgültig betrachten.
von ariana.c am 29.03.2023
Selbst wenn er später, mit geändertem Willen, nicht mehr Prozessbevollmächtigter sein wollte, sollte der Richter das Verfahren, in dem er wie ein Prozessbevollmächtigter gehandelt hat, dennoch als rechtswirksam betrachten.