Procuratoribus institutis et post contestatam litem dominis effectis ii qui mandaverant non habeant facultatem negotia persequendi, nisi capitales inimicitiae vel morbus vel alia necessaria causa intercesserit:
von jaimy963 am 20.11.2013
Nachdem Prozessbevollmächtigte bestellt und die Klage anhängig gemacht worden sind, sollen diejenigen diejenigen, die den Auftrag erteilt haben, nicht die Möglichkeit haben, die Rechtsangelegenheiten zu verfolgen, es sei denn, es seien Todesfeindschaften, Krankheit oder ein anderer notwendiger Grund dazwischengetreten:
von isabelle866 am 26.09.2016
Sobald Rechtsvertreter bestellt und das Verfahren förmlich eingeleitet wurde, können diejenigen, die sie bestellt haben, die Rechtsangelegenheit nicht mehr selbst weiterverfolgen, es sei denn, tödliche Feindseligkeiten, Krankheit oder ein anderer unabwendbarer Umstand tritt ein: