Si extat corpus nummorum, quos ablatos ex patris tui hereditate ab eo, quem liberum esse constitit, adlegas, vindicare eos vel ad exhibendum agere non prohiberis.
von ronya.q am 15.04.2023
Wenn ein Münzbestand existiert, den du als aus deinem väterlichen Erbe von jemandem entwendet behauptest, der als frei nachgewiesen wurde, bist du nicht gehindert, diese entweder zurückzufordern oder deren Vorlage vor Gericht zu verlangen.
von ina.961 am 29.02.2024
Wenn eine Sammlung von Münzen existiert, die von demjenigen, von dem feststeht, dass er frei ist, aus dem Erbe deines Vaters genommen wurden, wirst du nicht daran gehindert, diese zu beanspruchen oder eine Herausgabeklage zu erheben.