Regionem certam fundi propriis finibus eius mutatis dominus eius distrahere ac residuum retinere non prohibetur.
von ahmet.k am 03.12.2022
Ein Grundbesitzer darf nach Änderung der Grenzen einen bestimmten Teil seines Grundstücks veräußern und den Rest behalten.
von alexander976 am 16.07.2018
Der Eigentümer des Grundbesitzes wird nicht daran gehindert, nach Veränderung seiner ursprünglichen Grenzen eine bestimmte Region abzutrennen und den Rest zu behalten.