Nam si hoc minime probetur, loco proprio facto opere dominus fundi continere aquam et facere, quominus ager tuus rigari possit, non prohibetur.
von liam826 am 18.05.2023
Selbst wenn dies nicht vollständig genehmigt wird, darf der Grundbesitzer auf seinem eigenen Grundstück etwas bauen, um das Wasser zurückzuhalten und zu verhindern, dass Ihr Feld bewässert wird.
von milo9969 am 30.11.2022
Denn falls dies keinesfalls gebilligt wird, ist der Grundbesitzer nicht gehindert, nach Durchführung von Arbeiten auf seinem eigenen Grundstück das Wasser zurückzuhalten und zu bewirken, dass dein Feld nicht bewässert werden kann.